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Allgemeine Geschäftsbedingungen Computerservice Powerline-PC


1. Vertragsgegenstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Computerservice Powerline-PC und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zwischen Computerservice Powerline-PC – Raingasse 8 – 07381 Pößneck und dem Vertragspartner oder dessen Vertreter zustande. Der Vertrag zwischen Computerservice Powerline-PC und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Computerservice Powerline-PC schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch Email zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail) seitens Computerservice Powerline-PC sind verbindlich für die Dauer von 7 Tage seit Aussendung des Angebotes.

 

3. Leistungen und Preise

Computerservice Powerline-PC kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Computerservice Powerline-PC erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Computerservice Powerline-PC behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Computerservice Powerline-PC berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

 

3.1. Installationsleistungen

Die Leistung wird von Computerservice Powerline-PC am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in den eigenen Werkstätten erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Computerservice Powerline-PC.

 

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in einer unserer eigenen Werkstätten erbracht. Für die Leistungen von Computerservice Powerline-PC sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Computerservice Powerline-PC nicht zu vertreten ist. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

 

-           der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt

-           ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist

-           der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat

-           der Auftrag storniert wurde und Computerservice Powerline-PC bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung             storniert wird

-           die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

 

Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Computerservice Powerline-PC zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Computerservice Powerline-PC, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Computerservice Powerline-PC beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Computerservice Powerline-PC keine Haftung.

 

3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Alle Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen Computerservice Powerline-PC wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von Computerservice Powerline-PC nicht, das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird. Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Computerservice Powerline-PC hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei Computerservice Powerline-PC zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

 

3.4. Lieferung von Waren

Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat Computerservice Powerline-PC seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

 

3.5. Preise

Computerservice Powerline-PC hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden. Der bei Vertragsschluss geltende Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Versand und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers und werden nach den momentan geltenden Preisen der Paketdienste zuzüglich Verpackung berechnet. Alle Preise sind bei uns in bar oder bei Stammkunden (nur Firmen) per Rechnung zu begleichen. EC-Cash ist nicht möglich. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Für den Fall, dass die Ware bei uns abgeholt wird, erfolgt keine Annahmeerklärung mittels Fernkommunikationsmittel, sondern lediglich eine Reservierung der Waren. Die entsprechende Reservierungsbestätigung kann mit der Zugangsbestätigung verbunden werden. Der Vertrag kommt dann erst mit der Übergabe und Bezahlung der Ware im Ladengeschäft zustande. Insoweit sind die gesetzlichen Regelungen über Fernabsatzverträge (§ 312 b ff. BGB) wie zum Beispiel das Rückgaberecht nicht anwendbar.

 

3.6 Rückgaberecht bei Verträgen nach dem Fernabsatzgesetz

I. Der Verbraucher hat bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 b BGB (also z.B. nicht bei Verträgen im Sinne des § 2 III dieser Geschäftsbedingungen) das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang an uns zurückzugeben.

II. Das Rückgaberecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege sowie bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, CDs, CD-ROMs, DVDs, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Ein Rückgaberecht besteht auch nicht bei der Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

III. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu lassen.

 

4. Informationspflichten

Der Kunde/Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Computerservice Powerline-PC unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Computerservice Powerline-PC vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

 

5. Zahlungspflichten

Zahlungen an Computerservice Powerline-PC sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

 

6. Gewährleistung und Haftung

Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Computerservice Powerline-PC die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Computerservice Powerline-PC haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Computerservice Powerline-PC, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Computerservice Powerline-PC zurückzuführen sind.


7. Eigentumsvorbehalt

Computerservice Powerline-PC behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Computerservice Powerline-PC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihm gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Computerservice Powerline-PC beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Computerservice Powerline-PC davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Computerservice Powerline-PC zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Computerservice Powerline-PC hinzuweisen.

 

8. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Computerservice Powerline-PC dafür, dass er die von Computerservice Powerline-PC geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Computerservice Powerline-PC im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Computerservice Powerline-PC weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Computerservice Powerline-PC verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

 

9. Aufbewahrungsfristen von Kundengeräten

Werden Geräte wie Computer, Notebooks, Zubehör oder andere Komponenten nach einem von Computerservice Powerline-PC unterbreiteten Kostenvoranschlag nicht binnen 3 Monaten abgehholt werden diese von uns kostenfrei der Elektroverwertung übergeben. Gleiches gilt für Kunden, die Geräte zur Prüfung bei uns abgeben, dann jedoch nicht erreichbar sind oder sich nicht bei uns melden. Zur Reparatur freigegebene Aufträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

9.1  Aufbewahrung von reparierten Kundengeräten

Werden reparierte Gegenstände von Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Abholbenachrichtigung abgeholt, so kann Computerservice Powerline-PC vom Ablauf dieser Frist an ein Lagergeld von 1 Euro pro Tag ab dem 31. Tag verlangen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung mitzuteilen. Computerservice Powerline-PC ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.

 

10. Schlussbestimmungen

I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

II. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

III. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist Pößneck.

IV. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch aus Wechsel und Scheck, unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns aber vor, auch beim Gerichtsstand des Sitzes des Kunden zu klagen.

V. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Pößneck, den 01.01.2007