Allgemeine
Geschäftsbedingungen Computerservice Powerline-PC
1. Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Computerservice Powerline-PC und dem
Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann,
wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt
und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei
Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der
vorstehenden Regelung unberührt.
2.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen Computerservice
Powerline-PC – Raingasse 8 – 07381 Pößneck und dem Vertragspartner oder dessen
Vertreter zustande. Der Vertrag zwischen Computerservice Powerline-PC und dem
Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Computerservice Powerline-PC
schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch Email
zählt, den Vertragsabschluss bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-Mail)
seitens Computerservice Powerline-PC sind verbindlich für die Dauer von 7 Tage
seit Aussendung des Angebotes.
3. Leistungen und
Preise
Computerservice Powerline-PC kann sich zur
Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Computerservice
Powerline-PC erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge
(3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Computerservice Powerline-PC behält sich
bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung
verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine
vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine
nicht einhält. In diesem Fall ist Computerservice Powerline-PC berechtigt, den
daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
berechnen.
3.1.
Installationsleistungen
Die Leistung wird von Computerservice Powerline-PC
am Ort der Aufstellung des Gerätes oder in den eigenen Werkstätten erbracht.
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des
Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die
bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche
Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung
(Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine
Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen
Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen,
Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des
Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur
Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung,
Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen
etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache
Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den
zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit) durch Computerservice Powerline-PC.
3.2. Reparatur-
und Wartungsleistungen
Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des
Gerätes oder in einer unserer eigenen Werkstätten erbracht. Für die Leistungen
von Computerservice Powerline-PC sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und
Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt
auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen
Umstand beruht, der von Computerservice Powerline-PC nicht zu vertreten ist.
Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
- der
beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
- ein
notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
- der
Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu
den Geräten nicht ermöglicht hat
- der
Auftrag storniert wurde und Computerservice Powerline-PC bereits auf dem Weg
zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
- die
Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht
einwandfrei gegeben sind.
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die
sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Computerservice
Powerline-PC zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt,
kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder
zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet
Computerservice Powerline-PC, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz von Computerservice Powerline-PC beruhen. Der Ersatzanspruch ist in
jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu
betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu
halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt Computerservice
Powerline-PC keine Haftung.
3.3.
Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung
Bei Bedarf werden dem Kunden Einweisungen und
Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Alle Leistungen werden
gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Ansprüche gegen
Computerservice Powerline-PC wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld
einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation
oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt
Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung
kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer
oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von
Computerservice Powerline-PC nicht, das Risiko der Verhinderung trägt insoweit
der Kunde. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies
entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen
nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird. Telefonische
Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste
abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Computerservice Powerline-PC hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und
die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für
fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei
Computerservice Powerline-PC zustande. Die für einen Kostenvoranschlag
anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach
Rechnungslegung zu erstatten.
3.4. Lieferung von
Waren
Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat
Computerservice Powerline-PC seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware
erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise
gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren,
verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße
Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die
Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem
Kunden berechnet.
3.5. Preise
Computerservice Powerline-PC hält sich
an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 7 Tage gebunden. Der bei
Vertragsschluss geltende Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer
enthalten. Versand und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers und werden
nach den momentan geltenden Preisen der Paketdienste zuzüglich Verpackung
berechnet. Alle Preise sind bei uns in bar oder bei Stammkunden (nur Firmen)
per Rechnung zu begleichen. EC-Cash ist nicht möglich. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt
wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Für
den Fall, dass die Ware bei uns abgeholt wird, erfolgt keine Annahmeerklärung
mittels Fernkommunikationsmittel, sondern lediglich eine Reservierung der
Waren. Die entsprechende Reservierungsbestätigung kann mit der
Zugangsbestätigung verbunden werden. Der Vertrag kommt dann erst mit der
Übergabe und Bezahlung der Ware im Ladengeschäft zustande. Insoweit sind die
gesetzlichen Regelungen über Fernabsatzverträge (§ 312 b ff. BGB) wie zum
Beispiel das Rückgaberecht nicht anwendbar.
3.6 Rückgaberecht bei Verträgen nach dem
Fernabsatzgesetz
I. Der Verbraucher hat bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312 b BGB (also
z.B. nicht bei Verträgen im Sinne des § 2 III dieser Geschäftsbedingungen) das
Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang an uns zurückzugeben.
II.
Das Rückgaberecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf
elektronischem Wege sowie bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen
oder von Software, CDs, CD-ROMs, DVDs, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind. Ein Rückgaberecht besteht auch nicht bei
der Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
III.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher
zu tragen. Im Rahmen der Vermeidung einer Verschlechterung der Ware bei
bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme empfehlen wir, den Einbau einzelner
Komponenten in Computersysteme durch autorisiertes Fachpersonal durchführen zu
lassen.
4.
Informationspflichten
Der Kunde/Auftraggeber ist bei der Bestellung von
Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich
seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet,
die geänderten Daten Computerservice Powerline-PC unverzüglich mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche
Daten an, so kann Computerservice Powerline-PC vom Vertrag zurücktreten. Der
Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt,
Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der
Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.
5.
Zahlungspflichten
Zahlungen an Computerservice Powerline-PC sind,
sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das
Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den
Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung
leistet.
6. Gewährleistung
und Haftung
Innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf
Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der
Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht
offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums
anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde
ist verpflichtet, Computerservice Powerline-PC die Überprüfung der fehlerhaften
Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Computerservice
Powerline-PC haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur
insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
von Computerservice Powerline-PC, oder auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehhilfen von Computerservice Powerline-PC zurückzuführen sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Computerservice Powerline-PC behält sich das
Eigentum an den von ihm gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des
vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners
ist Computerservice Powerline-PC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
von ihm gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon
unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf
diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die
Rechte von Computerservice Powerline-PC beeinträchtigt werden oder solches
drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Computerservice Powerline-PC davon
zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von
Computerservice Powerline-PC zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der
Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Computerservice
Powerline-PC hinzuweisen.
8. Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber
Computerservice Powerline-PC dafür, dass er die von Computerservice
Powerline-PC geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht
und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen
gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass
er ferner berechtigt ist, diese Daten Computerservice Powerline-PC im Rahmen
des Auftrages zugänglich zu machen. Computerservice Powerline-PC weist darauf
hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen
ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG
setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen
Daten in Kenntnis. Computerservice Powerline-PC verpflichtet sich zur
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie
keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder
an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein
sollte.
9.
Aufbewahrungsfristen von Kundengeräten
Werden Geräte wie Computer, Notebooks, Zubehör oder
andere Komponenten nach einem von Computerservice Powerline-PC unterbreiteten
Kostenvoranschlag nicht binnen 3 Monaten abgehholt werden diese von uns
kostenfrei der Elektroverwertung übergeben. Gleiches gilt für Kunden, die
Geräte zur Prüfung bei uns abgeben, dann jedoch nicht erreichbar sind oder sich
nicht bei uns melden. Zur Reparatur freigegebene Aufträge sind von dieser
Regelung nicht betroffen.
9.1 Aufbewahrung von reparierten Kundengeräten
Werden reparierte Gegenstände von Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen nach der
Abholbenachrichtigung abgeholt, so kann Computerservice
Powerline-PC vom Ablauf dieser Frist an ein Lagergeld von 1 Euro pro Tag
ab dem 31. Tag verlangen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der
Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder
Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine
Verkaufsandrohung mitzuteilen. Computerservice
Powerline-PC ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser
Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern. Etwaiger
Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.
10. Schlussbestimmungen
I. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den
Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird.
II. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.
III. Erfüllungsort für die Leistungen
beider Vertragsparteien ist Pößneck.
IV. Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch
aus Wechsel und Scheck, unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir
behalten uns aber vor, auch beim Gerichtsstand des Sitzes des Kunden zu klagen.
V.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
Pößneck, den 01.01.2007